BMF: Einkommensteuerliche Behandlung
von PV-Anlagen
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 kam es zu einer rückwirkenden Änderung bei der einkommensteuerlichen Behandlung von PV-Anlagen. Ab dem VZ 2022 unterliegen bestimmte PV-Anlagen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG. Auch die Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine wurde angepasst. Im Rahmen der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung als auch in der Beratungs- und Gestaltungspraxis haben sich eine Vielzahl von Fragen ergeben, die nun teilweise durch das BMF beantwortet wurden. Insoweit haben sich auch einige Überraschungen ergeben. Alles Wichtige wird in diesem Webinar besprochen.
Inhaltsübersicht:
- Grundsätze der gesetzlichen Änderungen
- Welche PV-Anlagen unterliegen der Besteuerung?
- Prüfungsschritte (objektiv und subjektiv nach BMF)
- Rechtsunsicherheiten bei Eheleuten?
- Wie sind die Höchstgrenzen zu ermitteln?
- Bildung von Investitionsabzugsbeträgen (Vergangenheit, Zukunft, Beratungsbefugnis)
- Folgen einer Übertragung (Steuergestaltung?)
- Akute Folgen der gewerblichen (Nicht)-Infizierung!?
- Anwendung des § 35a EStG?
- Anwendung des § 35c EStG?
- Umgang mit Altverlusten?
- Anzeige- und Abgabeverpflichtungen!?
- Freigrenze vs. Freibetrag!?
- Sonderabschreibungen (Steuergestaltung, Beratungsbefugnis?)
- Endabrechnungen
- Auswirkungen, Wichtigkeit von Abgrenzungen Liebhaberei, Liebhaberei auf Antrag, Gewinnerzielungsabsicht (neue Beratungsansätze?)
- Verkauf einer PV-Anlage?
- Frage- und Diskussionsrunde
Fragen sind mittels Chat jederzeit möglich. Die Zugangsdaten erhalten Sie mit der Rechnung (Anleitung siehe etwas weiter unten).
Nach Zugang zum Meetingraum stellt Ihnen unser Referent begleitendes Unterrichtsmaterial zum Download zur Verfügung. Sie können sich die Powerpoint (PDF-Unterlage) dann vor dem Seminarstart ausdrucken und für Ihre Notizen verwenden.
Aus Datenschutzgründen wird das Seminar nicht aufgezeichnet und steht somit auch nicht als Video zur Verfügung.
Eine Registrierung bei Zoom ist notwendig, denn Sie können nur mit Benutzernamen, Meeting-ID und Meeting-Passwort dem Meetingraum beitreten.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich schon vorab bei Zoom für Sie kostenlos zu registrieren. Nach der Registrierung und Freischaltung über die Bestätigungsmail von Zoom installieren Sie bitte die Zugangsoftware auf Ihrem Laptop. Wenn Sie den Startbutton für Zoom auf Ihrem Desktop haben, sind Sie startbereit.
Ab 15:30 Uhr wird der Meetingraum geöffnet. Starten Sie Zoom von Ihrem Desktop, wählen Sie “Beitreten”. Geben Sie die Meeting-ID (erhalten Sie mit der Rechnung) und Ihren Benutzernamen ein und wählen Beitreten. Nun benötigen Sie das Meeting-Passwort (erhalten Sie auch mit der Rechnung) und wählen wieder Beitreten. Unser Referent wird nach Kontrolle der Anmeldedaten Ihren Zugang freischalten.
Webinartermin 2023
Mittwoch, den 13. September 2023 (ausgebucht!)
Dienstag, den 19. September 2023 (Ersatztermin)
Seminardauer: 16:00 bis 18:00 Uhr (Raumöffnung ab 15:30 Uhr)
Referent: Daniel Denker, Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation) und examinierter Steuerberater
Kosten: In der als Betriebsausgabe abzugsfähigen Teilnahmegebühr in Höhe von 120,– Euro zuzüglich 22,80 Euro USt pro Person ist Unterrichtsmaterial enthalten. Die Gebühren werden mit der Anmeldung fällig.
Bitte zahlen Sie die Seminargebühren aber erst nach Erhalt der Rechnung, die Sie rechtzeitig vor dem Seminartermin mit allen notwendigen Infos per E-Mail erhalten.
Eine Stornierung der Buchung ist bis drei Wochen vor dem Seminartermin gegen Erhebung einer Stornogebühr in Höhe von 35,– Euro pro Person möglich.
Wir empfehlen daher den Abschluss einer Seminarrücktrittskostenversicherung! Details finden Sie bei der ERGO, Ihrem Reiseversicherer.
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